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Auto Versicherung – Was muss, was kann?

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Auto Versicherung – Was muss, was kann?

Ein Auto muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften haftpflichtversichert sein. Optional gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz zu erhöhen. Wir haben alle gängigen Versicherungsarten zusammengestellt:

Haftpflichtversicherung

Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, und ohne Haftpflichtversicherung kann ein Auto nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden. Die Haftpflichtversicherung soll Schäden abdecken, die man mit dem Auto verursacht. Wenn man also zum Beispiel gegen ein Garagentor fährt, so bezahlt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden.

Wenn man längere Zeit unfallfrei unterwegs ist, so wird dies belohnt und die Prämie sinkt. Im umgekehrten Fall verteuern sich die Zahlungen an die Haftpflichtversicherung. Wenn man Angebote vergleicht, sollte man dabei auch die Deckungssumme berücksichtigen. Diese beträgt zwar in jedem Fall mehrere Millionen Euro, aber je höher diese ist, umso besser ist man im Fall des Falles abgesichert.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung springt dann ein, wenn Dritte einen Schaden am Auto verursachen oder es gestohlen wird. In der Regel sind bei der dieser KFZ Versicherung Vandalismus, Glasbruch, Parkschäden, Diebstahl, Wildunfälle und Schäden durch Marder inkludiert.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko übernimmt – neben den Leistungen der Teilkakoversicherung – auch Schäden, die man selber bei einem Unfall am Auto verursacht. Um beim Beispiel mit dem Garagentor zu bleiben: Die Haftpflichtversicherung bezahlt das Tor, und die Vollkaskoversicherung ist für die neue Stoßstange und Lackierung zuständig. Es wird natürlich immer vorausgesetzt, dass das Fahrzeug fahrtauglich war und der Fahrer nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand – in diesem Fall würde die Versicherung leistungsfrei bleiben.

Rechtsschutz- und Insassenversicherung

Da man sich im Straßenverkehr auch auf juristisch äußerst kompliziertes Terrain begibt, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nur empfohlen werden. Da man sich im Straßenverkehr auch auf juristisch äußerst kompliziertes Terrain begibt, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nur empfohlen werden. Da Insassen nicht durch die Haftpflichtversicherung geschützt sind, empfiehlt sich auch noch der Abschluss einer Insassenunfallversicherung, vor allem dann, wenn man oft Personen mit dem Auto transportiert.

Bild: © Birgit Reitz-Hofmann – Fotolia.com

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